Allgemeine Einlösebedingungen für Google Play Musik

14, April 2016

Im Folgenden handelt es sich um die allgemeinen Bedingungen ("Einlösebedingungen") für Testangebote von Google Play Musik. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen der einzelnen Testangebote für Google Play Musik (jeweils "Angebot" genannt). Die spezifischen schriftlichen Bedingungen der einzelnen Angebote werden im Folgenden als "Angebotsbedingungen" bezeichnet. Diese Bestimmungen beinhalten die Google Play-Nutzungsbedingungen und unterliegen diesen.

1. Das Testangebot ist nur für Personen mit Wohnsitz in den in den Angebotsbedingungen genannten Gebieten verfügbar, die

2. Die Länge des Testzeitraums ist in den Angebotsbedingungen angegeben.

3. Der letzte Tag zur Einlösung des Angebots ist das Enddatum, das in den Angebotsbedingungen für die Einlösung genannt wird.

4. Zur Einlösung des Angebots ist es erforderlich, dass Sie (neben den in den Angebotsbedingungen genannten Anforderungen)

5. Wenn Sie das Google Play Musik-Abo innerhalb des Testzeitraums kündigen, entstehen Ihnen keine Kosten. Nach Ablauf des Testzeitraums haben Sie keinen Zugriff mehr auf Musikinhalte, die Sie während des Testzeitraums genutzt haben, wie beispielsweise Ihren Audioverlauf oder Ihre erstellten Playlists. Wenn Sie das Abo während des Testzeitraums nicht kündigen, wird Ihnen ab dem Tag nach Ablauf des Testzeitraums und anschließend jeden Monat, bis Sie das Abo kündigen, automatisch eine monatliche Abogebühr in Rechnung gestellt (derzeit 9,99 € pro Monat in Österreich, Belgien, Deutschland, und Luxemburg, und 11,95 CHF pro Monat in Liechtenstein und Schweiz bzw. wie in den Angebotsbedingungen für andere Länder angegeben; inkl. MwSt.). Um Ihr Abo zu kündigen, öffnen Sie in der Google Play Musik App oder im Web das Menü "Einstellungen" und folgen Sie der dort angezeigten Anleitung.

6. Wenn Sie das Angebot einlösen, können Sie Google Play Musik während des Testzeitraums kostenlos abonnieren. Abonnenten von Google Play Musik können sich monatlich beliebig viele bei Google Play verfügbare Musiktitel anhören.

7. Das Angebot kann mit keinem anderen Angebot kombiniert werden und ist nicht übertragbar.

8. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und ihn daran hindern, das Angebot bereitzustellen, kann das Angebot zurückgezogen oder vorübergehend ausgesetzt werden.

9. Bei Fragen zu dem Angebot können Sie sich gerne an den Google Play-Kundenservice wenden.