(Original)Eine sehr gute Entscheidung - endlich!
Nach Jahren der Intervention durch Schuldner sowie deren Berater und Gerichtsentscheidungen ist die SCHUFA jetzt eingeknickt und hat ihre Blockadehaltung aufgegeben – hoch erfreulich!
ACHTUNG:
Die verkürzte Speicherdauer von sechs Monaten gilt zunächst nur für Eintragungen bei Restschuldbefreiungen. Für andere Negativeinträge gilt für die Löschung weiterhin eine 3-Jahres-Frist ab Erledigung. Löschungen im zentralen Schuldnerverzeichnis wirkten bereits in der Vergangenheit zur sofortigen Löschung der SCHUFA-Einträge.
Gerne unterstützen und beraten wir für eine erfolgreiche Umsetzung.
Die Beratung erfolgt für Firmen, Selbstständige und Privatpersonen.
Holger Feick
HF Finanzconsulting GmbH
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