Allgemeine Einlösebedingungen für Google Play Musik
14, April 2016
Im Folgenden handelt es sich um die allgemeinen Bedingungen ("Einlösebedingungen") für Testangebote von Google Play Musik. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen der einzelnen Testangebote für Google Play Musik (jeweils "Angebot" genannt). Die spezifischen schriftlichen Bedingungen der einzelnen Angebote werden im Folgenden als "Angebotsbedingungen" bezeichnet. Diese Bestimmungen beinhalten die Google Play-Nutzungsbedingungen und unterliegen diesen.
1. Das Testangebot ist nur für Personen mit Wohnsitz in den in den Angebotsbedingungen genannten Gebieten verfügbar, die
- a) eine Angebots-URL oder einen Gutscheincode erhalten, wie in den Angebotsbedingungen angegeben,
- b) alle in den Angebotsbedingungen und diesen Einlösebedingungen genannten Anforderungen erfüllen und
- c) zum Zeitpunkt der Einlösung des Angebots (i) keine Abonnenten von Google Play Musik sind, (ii) in den vorherigen 12 Monaten keine Abonnenten von Google Play Musik waren, und/oder (iii) in den vorherigen 12 Monaten kein Testangebot von Google Play Musik genutzt haben.
2. Die Länge des Testzeitraums ist in den Angebotsbedingungen angegeben.
3. Der letzte Tag zur Einlösung des Angebots ist das Enddatum, das in den Angebotsbedingungen für die Einlösung genannt wird.
4. Zur Einlösung des Angebots ist es erforderlich, dass Sie (neben den in den Angebotsbedingungen genannten Anforderungen)
- a) ein Google-Konto einrichten,
- b) das Testangebot von Google Play Musik aktivieren und Google Play Musik abonnieren, indem Sie (i) auf die erhaltene Angebots-URL klicken bzw. diese in einen Webbrowser eingeben oder (ii) den erhaltenen Gutscheincode unter play.google.com/music/coupon eingeben, und
- c) ein gültiges Zahlungsmittel angeben. Ein gültiges Zahlungsmittel ist zur Einrichtung eines Google Play Musik-Kontos erforderlich. Während des Testzeitraums wird Ihr Zahlungsmittel nicht belastet. Nach Ablauf des Testzeitraums wird Ihnen automatisch die aktuelle monatliche Abogebühr berechnet, sofern Sie das Abo nicht kündigen.
- d) Darüber hinaus müssen Sie auf einem mit dem Google Play Musik-Dienst kompatiblen Gerät über Internetzugang verfügen.
5. Wenn Sie das Google Play Musik-Abo innerhalb des Testzeitraums kündigen, entstehen Ihnen keine Kosten. Nach Ablauf des Testzeitraums haben Sie keinen Zugriff mehr auf Musikinhalte, die Sie während des Testzeitraums genutzt haben, wie beispielsweise Ihren Audioverlauf oder Ihre erstellten Playlists. Wenn Sie das Abo während des Testzeitraums nicht kündigen, wird Ihnen ab dem Tag nach Ablauf des Testzeitraums und anschließend jeden Monat, bis Sie das Abo kündigen, automatisch eine monatliche Abogebühr in Rechnung gestellt (derzeit 9,99 € pro Monat in Österreich, Belgien, Deutschland, und Luxemburg, und 11,95 CHF pro Monat in Liechtenstein und Schweiz bzw. wie in den Angebotsbedingungen für andere Länder angegeben; inkl. MwSt.). Um Ihr Abo zu kündigen, öffnen Sie in der Google Play Musik App oder im Web das Menü "Einstellungen" und folgen Sie der dort angezeigten Anleitung.
6. Wenn Sie das Angebot einlösen, können Sie Google Play Musik während des Testzeitraums kostenlos abonnieren. Abonnenten von Google Play Musik können sich monatlich beliebig viele bei Google Play verfügbare Musiktitel anhören.
7. Das Angebot kann mit keinem anderen Angebot kombiniert werden und ist nicht übertragbar.
8. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und ihn daran hindern, das Angebot bereitzustellen, kann das Angebot zurückgezogen oder vorübergehend ausgesetzt werden.
9. Bei Fragen zu dem Angebot können Sie sich gerne an den Google Play-Kundenservice wenden.